Bachelorarbeit
Bachelorarbeit
Die Vertiefungsphase des Studiengangs Chemie / Molecular Science beinhaltet die Anfertigung einer Bachelorarbeit (10 ECTS).
In der Bachelorarbeit sollen die Studierenden nachweisen, dass sie im Stande sind, innerhalb einer vorgegebenen Frist von 8 Wochen ein wissenschaftliches Problem mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Die Bachelorarbeit ist in einem Arbeitskreis des Departments Chemie und Pharmazie oder des Departments Biologie (im Studiengang Molecular Science) der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg durchzuführen.
Die Studierenden sorgen dafür, dass sie spätestens am Anfang des sechsten Semesters ein Thema für die Bachelorarbeit erhalten. Gelingt es den Studierenden nicht, ein Thema zu erhalten, weist der Vorsitzende des Prüfungsausschusses auf Antrag ein Thema zu.
Im Rahmen der Bachelorarbeit soll ein kleines wissenschaftliches Projekt bearbeitet werden. Die Bearbeitungszeit darf insgesamt nicht mehr als 8 Wochen betragen. Zulassungsvoraussetzung zur Bachelorarbeit ist der Erwerb von mindestens 100-ECTS-Punkten sowie der erfolgreiche Abschluss der Grundlagen- und Orientierungsprüfung. Studierende müssen vor Beginn der Bachelorarbeit ein Anmeldeformular bei Frau Petra Schmitt (Prüfungsamt) und dem Studien-Service-Center (SSC) per Email einreichen.
Die Ergebnisse der Arbeit sind in einer Bachelorschrift zusammenzufassen.
Die Arbeit ist in zwei identischen Exemplaren in gebundener Form sowie in maschinenlesbarer, elektronischer Fassung (siehe PO) beim Prüfungsamt einzureichen. Wird sie nicht fristgerecht abgegeben, so ist sie mit „nicht ausreichend“ (5.0) zu bewerten und gilt somit als abgelehnt.
Die Zeit von der Themenstellung bis zur Ablieferung darf 8 Wochen nicht überschreiten.
Zeitrahmen zur Begutachtung von Bachelorarbeiten
Die Bachelorarbeit ist zum Abgabetermin im Prüfungsamt bei Frau Schmitt einzureichen.
Das Prüfungsamt teilt der Betreuerin / dem Betreuer das Datum der Abgabe mit. Die Bachelorarbeit wird in der Regel von der Betreuerin / dem Betreuer und eines weiteren Gutachter beurteilt.
Die Arbeit soll innerhalb eines Monats begutachtet sein.
Ist die Arbeit nicht innerhalb eines Monats begutachtet, können Sie bei der Betreuerin / dem Betreuer oder auch im Prüfungsamt bei Frau Petra Schmitt nachfragen.
Titelblatt Bachelorarbeit
Das Titelblatt der Bachelorarbeit muss den Titel des bearbeiteten Themas und den Namen des Verfassers enthalten. Auf der zweiten Seite ist eine unterschriebene Erklärung zur selbständigen Verfassung der Arbeit beizufügen (exemplarische Mustervorlage).
Ausführliche rechtsverbindliche Informationen siehe Prüfungsordnungen.