Labor-Praktika Chemie
Im Labor
Im Rahmen des Lehramtsstudiums Chemie an Gymnasien müssen mehrere Laborpraktika absolviert werden, bei denen es einiges zu beachten gilt. Der Besuch der Sicherheitseinweisung vor Beginn der Praktika ist obligatorisch. Während der Praktika herrscht Anwesenheitspflicht.
Allgemein gibt es folgendes zu beachten:
Allgemeine Sicherheitsrichtlinien zum Verhalten im Labor
Es gelten die in chemischen Laboratorien üblichen Sicherheitsbestimmungen. Dies betrifft im Besonderen das Tragen von Schutzbrillen/-kitteln und gegebenenfalls Schutzhandschuhen, den (Nicht-)Verzehr von Speisen/Getränken und dem Rauchen. Die genauen Richtlinien liegen im Labor aus und sind als Handout zu erhalten. Vor jedem Versuch müssen sich die Praktikumsteilnehmenden mit den theoretischen Grundlagen der ablaufenden Reaktionen vertraut machen. Die Geräte und aufgebauten Apparaturen müssen vor den Versuchen auf Schadstellen überprüft werden.
Die Assistentinnen und Assistenten sind verpflichtet, sich hiervon zu überzeugen und gegebenenfalls Sanktionen, z. B. Praktikumsausschluss, zu ergreifen. Außerdem müssen die Praktikumsteilnehmenden die Risiken und Sicherheitsbestimmungen der zu verwendenden Chemikalien und, soweit bekannt, der Produkte kennen und diese in ihr Laborjournal eintragen.
Chemikalien und Glasgeräte sind so zu handhaben, dass keine Gefährdung der übrigen Praktikumsteilnehmenden und der Assistentinnen und Assistenten auftreten kann. Chemikalien, die giftige Dämpfe entwickeln, dürfen nur in einem Abzug gehandhabt werden.
Defekte Glasgeräte, z. B. solche mit Scharten an den Schliffen oder gesplitterte Glasstäbe, müssen umgehend repariert oder entsorgt werden.
Zuwiderhandlungen werden geahndet und können zum tageweisen Ausschluss aus dem Praktikum führen.
Alle Arbeiten im Labor müssen in einem Laborjournal dokumentiert werden. Versuchsprotokolle beinhalten neben der Reaktionsgleichung auch den Reaktionsmechanismus. Reaktionsgleichung, Reaktionsmechanismus und Chemikalienbeschreibungen (H- und P-Sätze) müssen vor den Versuchen niedergeschrieben werden. Die eigentlichen Versuchsbeobachtungen dürfen (und können) nicht vorher geschrieben werden.
Nachdem immer wieder Fragen zur korrekten Form und Abfassung von Protokollheften aufkommen, wird im Folgenden kurz auf diese Problematik eingegangen.
Grundsätzlich gibt es immer wieder Unterschiede in den Formalien zwischen den einzelnen betreuenden Arbeitsgruppen und bezüglich des anzufertigenden Protokolls. Daher wird auf die Besprechungen zu den einzelnen Praktika verwiesen, die entsprechende Protokollform sollte dort erläutert werden.
Im allgemeinen wird auf die „computertechnische Gestaltung“, d. h. der Umgang mit Word und einem chemischen Zeichenprogramm Wert gelegt. In einigen Fällen wird aber auch ein handschriftliches Protokoll verlangt.
Auf der Seite von ACD/Labs steht das Chemie-Zeichenprogramm ChemSketch sowie weitere Freeware zur Verfügung. Unter anderem ist hier auch ACD/3D Viewer (ein Molekülbetrachter in 3D) und ACD/Name (zur Generierung von IUPAC-Namen erhältlich. Für einen download der Software muss man sich auf der Seite des Herstellers registrieren.
Mit ChemSketch lassen sich schnell und effizient Strukturzeichnungen, Reaktionsgleichungen und Versuchsaufbauten erstellen.
Des weiteren gibt es die kommerziellen Programme ChemDraw und Accelrys Draw.
Auf einigen Rechnern im CIP-Pool (C-Bau, Egerlandstr. 1-3) sind entsprechende Chemie-Zeichenprogramme installiert.
Die korrekte Zitierung der Literatur ist zu beachten, es werden die allgemeingültigen Abkürzungen für Zeitschriften erwartet (z.B. J. Am. Chem. Soc., J. Org. Chem., Angew. Chem. bzw. Angew. Chem., Int. Ed. und Chem. unserer Zeit).
Weitere Informationen zu den Praktika finden Sie ggfs. in Campo, in den Modulhandbüchern, auf den Stundenplänen, auf StudOn oder fragen Sie die jeweiligen Praktikumsverantwortlichen.
Lehramt LAG Chemie
2. Semester
– Qualitative Analytische Chemie: Praktikum AC I (3 von 5 ECTS), Prüfungsnr. 23721
3. Semester
– Quantitative Analytische Chemie: Praktikum AC II (5 ECTS), Prüfungsnr. 22121
4. Semester
– Physikalische Chemie II: Praktikum (5 ECTS), Prüfungsnr. 24111, 8 Versuche mit Protokoll
5. Semester
– Organische und Bioorganische Chemie III: Praktikum (2 von 5 ECTS), Prüfungsnr. 24412
6. Semester
– Organische und Bioorganische Chemie IV: Praktikum (2 von 5 ECTS), Prüfungsnr. 24422
ab 7. Semester
– Forschungsorientiertes Laborpraktikum (AC, OC, PC): Mitarbeiter- oder Laborpraktikum (10 ECTS), Prüfungsnr. 24611
Bitte beachten: alle Angaben unter Vorbehalt – situationsbedingt kann es aktuell zu terminlichen Verschiebungen kommen!
Alle Studierenden, die in den Bereichen der Anorganischen, Organischen oder Physikalischen Chemie ein Praktikum absolvieren, müssen für das entsprechende Semester eine Laborhaftpflichtversicherung abschließen. Bei Beginn eines Praktikums muss eine aktuell gültige Laborhaftpflichtversicherung vorliegen.
Unter folgendem Link können Sie online die Laborversicherung abschließen: http://www.laborversicherung.de
Diese Laborversicherung ist ein Semester gültig und zwar für alle Praktika im Studiengang Lehramt Chemie.