Schul-/Betriebspraktika
Verpflichtende Praktika
Laut LPO I sind für das Gymnasiallehramtsstudium folgende vier Praktika vorgeschrieben:
Anmeldeschluss beim zuständigen Praktikumsamt :
1. Juni für das Praktikum im 1. Schulhalbjahr und 1. Dezember für das Praktikum im 2. Schulhalbjahr.
Anmeldeschluss beim zuständigen Praktikumsamt ist der 15. April. Die Anmeldung erfolgt online.
Anstelle des Orientierungspraktikums und des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums kann auch für die Dauer eines Schuljahres an der Lehr:werkstatt teilgenommen werden:
Das Engagement in der Lehr:werkstatt wird Studierenden des Lehramts Gymnasium
- als Orientierungspraktikum und pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum bescheinigt,
- mit 5 LP im Modul Schulpädagogik II im Rahmen des PLUS-Programms angerechnet,
- durch ein Zertifikat gewürdigt.
Genauere Informationen zu Anmeldung, Durchführung und Anerkennung der Lehr:werkstatt finden Sie auf der Webseite des ZfL.
Bei Fragen zur Organisation oder Anerkennung von Praktikumsleistungen im Allgemeinen (auch aus dem Ausland) wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Praktikumsamt in Nürnberg: Praktikumsamt beim Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Mittelfranken