Um zur Ersten Staatsprüfung zugelassen zu werden, müssen Sie eine Schriftliche Hausarbeit oder Zulassungsarbeit(10 LP/ECTS) anfertigen, die mindestens mit „ausreichend“ bewertet werden muss. Bei der Zulassungsarbeit handelt es sich um eine ausführlichere schriftliche Ausarbeitung, die erkennen lassen muss, dass Sie zu selbstständigem wissenschaftlichen Arbeiten befähigt sind. Sie können die Schriftliche Hausarbeit in einem Ihrer Unterrichtsfächer bzw. in den Erziehungswissenschaften anfertigen. Falls Sie die Hausarbeit im Fach Chemie schreiben wollen, wenden Sie sich bitte an den Fachstudienberater Dr. Anton Neubrand.
Die Schriftliche Hausarbeit oder Zulassungsarbeit kann auf Antrag auch als Bachelorarbeit anerkannt werden, muss dann aber neu begutachtet und bewertet werden. Dieses Gutachten muss bei der Beantragung des Bachelor of Science-Titels im Prüfungsamt eingereicht werden.
Genauere Informationen (zum Bachelor- und Masterstudium allgemein) bekommen Sie auch bei Frau Dr. Steffi Schieder-Niewierra vom Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung (ZfL).